Mit dem Referendum ein Zeichen setzen
Art. 121a Bundesverfassung enthält als zentrale Instrumente zur eigenständigen Steuerung der Zuwanderung jährliche Höchstzahlen und Kontingente, und zwar für alle Ausländer. Das Parlament hat als Umsetzung dieser Elemente am 16.12.2016 eine Änderung des Ausländergesetzes (AuG) beschlossen, in der weder von eigenständiger Steuerung der Zuwanderung, noch von Höchstzahlen oder Kontingenten die Rede ist.