KW.   Eltern werden zu einem Informationsabend eingeladen. Anlass ist der Parcours „Mein Körper gehört mir“, den die Zweit- bis Viertklässler als Prävention vor sexueller Gewalt durchlaufen sollen.

In der Zeitung war zu lesen: „Eltern sind dankbar für Sexualerziehung in der Schule“, es hätten sich bereits 90 Eltern angemeldet. Sind die Eltern wirklich dankbar? Was will die Sexualerziehung? Ist Prävention nur ein Vorwand, um eine abwegige Sexualerziehung in die Schulen zu bringen, wie viele Eltern befürchten?

Tatsächlich stehen viele Fragen offen im Raum. Viele Eltern wissen zum Beispiel nicht, dass der scheinbar harmlose Parcours bei genauerem Hinsehen alles andere als harmlos ist. Dies beginnt bereits damit, dass der „Kinderschutz Schweiz“ behauptet, das Kind sei ein sexuelles Wesen. Diese Behauptung haben Sexualforscher in die Welt gesetzt. Nicht laut gesagt wird, dass genau diese Sexualforscher schwere Triebverbrecher waren, die sich bei ihrer „Forschung“ erwiesenermassen an vielen Kindern und Säuglingen vergangen haben.  Ausgerechnet diese „Forschung“ soll jetzt uns Eltern unter dem Deckmantel von Prävention und Sexualerziehung schmackhaft und unseren Kindern zugemutet werden.

Unsere Gesellschaft wird täglich überflutet mit Pornographie, Gewalt und Perversität. Warum übt keine Schutzorganisation, kein Elternrat und keine Schulleitung Kritik an den Verantwortlichen aus Justiz, Medien, Politik und Kunst, die diese Pornographie, Gewalt und Perversität zulassen oder gar fördern? Ohne selbst irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen, machen sie mit ihrem Schweigen dieses Gift so auch Kindern ungehindert zugänglich. Es wird einfach weggeschaut und die ganze Verantwortung feige auf das Kind abgeschoben. Das Kind müsse lernen Nein zu sagen, wenn es etwas nicht wolle, heisst es plump.

Bei so viel Schweigen fragt es sich: Cui bono, wem nützt es? Welche Interessen stecken hinter der Sexualerziehung. Wer sich ins Thema vertieft, dem wird bald klar: Es geht offensichtlich um eine Sexual-Umerziehung. Taktisch geschickt wird das Problem des Kindsmissbrauchs auf heterosexuelle Männer fixiert. Bei den Kindern wird behauptet, sie seien durch die traditionelle, christliche Erziehung gefährdet. Ab dem zehnten Altersjahr beginnt in der Schule die Sexual-Umerziehung mit einer Werbung für Homosexualität (in den Varianten lesbisch, schwul, bi und trans). Das EU-Projekt Triangle gestaltete eine aufwendige Materialmappe: Mit Vielfalt umgehen, sexuelle Orientierung, Diversity und Beratung. Die Projekte und Unterrichtsmaterialien in den Schweizer Schulen haben dieselben Inhalte. Eltern, die ihre Kinder von diesen Projekten dispensieren möchten, werden diskriminiert.

Für die Eltern ist es wichtig zu wissen, wer die Urheber der Sexualpädagogik sind, und wer geneigt ist, diese Inhalte zu verbreiten.

Dazu zwei Beispiele von sexualpädagogischer Literatur, gefunden auf amorix.ch, der Internetplattform des geschlossenen „Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule“ an der PH Luzern:

  • Gunter Schmidt: „das neue DERDIEDAS“ von amorix.ch mit Höchstbewertung ausgezeichnet .

Zitat von ihm (Vorwort in „Male Intergenerational Intimacy“): „Die Gefahr, dass alle pä-dophilen Akte durch das Gesetz bestraft würden, kann schwerlich als einer Zivilgesell-schaft würdig bezeichnet werden. […] Das stellt eine Diskriminierung und die Verfolgung einer Minderheit dar, und deshalb sollten solche gesetzlichen Bestimmungen abgeschafft werden.“

In einem 1978 der amerikanischer Porno-Zeitschrift Hustler gegebenen Interview erklärte Haeberle, dass es ganz normal sei, Sexualverkehr mit Kindern zu haben. Kinder sollten, laut Haeberle, freien Zugang zu den Büchern der Erwachsenen haben (gemeint ist der Zugang zu Pornographie) und sollten frei sein, sich ihre Sexualpartner auszusuchen, einschliesslich Erwachsener.

Die Fixierung auf frei ausgelebte Sexualität, in jeder Form, in jedem Alter und mit ständigem Partnerwechsel hat eine grössere Zerstörung unserer Gesellschaft bewirkt als irgendeine andere Ideologie oder Religion. Wie nie zuvor wird über Sexualität aufgeklärt – die Probleme und die seelische Not nehmen aber ständig zu.

Menschen zu sexualisieren – und dies gilt in besonderem Mass für Kinder – ist ein Verbrechen. Viele Projekte und Unterrichtsmaterialien für die Schulen halten vor den Anforderungen unseres aktuell gültigen Strafrechts nicht stand.

Wer will den betroffenen Eltern unter diesen Voraussetzungen ihr berechtigtes Misstrauen gegenüber externen Fachpersonen verargen, welche in der Schule, meist unter Ausschluss von Lehrerschaft und Eltern, mit unseren Kindern arbeiten? Wer garantiert, dass diese Menschen nicht instrumentalisiert worden sind und sie das Gelernte auch anwenden wollen?

Dass die Sexualpädagogik mit Prävention nichts zu tun hat, das dürfte nun klar sein. Wer hat also wirklich ein Interesse an schulischer Sexualerziehung und einer Erziehung zur „Vielfalt“, wie das beschönigend formuliert wird? Oder mit anderen Worten; wem nützt die Sexualisierung der Kinder und Jugendlichen?

  1. Jenen, die ein Interesse daran haben, die Menschen durch die Zerstörung der Familie zu entwurzeln und dadurch für globale strategische Ziele manipulierbar zu machen.
  2. Jenen, die ein Interesse daran haben, das Bevölkerungswachstum global zu reduzieren, ohne an der globalen Verteilung des Reichtums etwas zu verändern.
  3. Jenen, die ein Interesse daran haben, dass Europa in einen „demografischen Winter“ gerät.
  4. Jenen, die ein Interesse daran haben, die Religion, insbesondere die christliche, zu eliminieren.
  5. Jenen, die unter der „Normativität der Heterosexualität“ leiden und sich durch deren Auflösung soziale Anerkennung verschaffen wollen.

Wer garantiert Ihnen, dass die Sexualpädagogen Recht haben? Auf der sicheren Seite sind wir nur, wenn wir Eltern die Erziehung unserer Kinder wieder vollumfänglich selbst übernehmen. Aufgabe der Schule wäre, die Eigenverantwortung der Eltern durch Zurückhaltung zu fördern.

Kritischen Eltern wird vorgeworfen, misstrauisch und intolerant zu sein. Aber ist es denn überhaupt Aufgabe der Eltern tolerant zu sein? Ist dies nicht viel eher Aufgabe von Schule und Staat, bei derart sensiblen Themen ein einfaches Dispensationsverfahren einzurichten.

 

Denkpause:

Volksschulgesetz des Kantons St. Gallen vom 13. Januar 1983
Der Grosse Rat des Kantons St. Gallen erlässt in Anwendung von Art. 2 bis 8 der Kan¬tonsverfassung vom 16. November 1980 als Gesetz:

Erziehungs- und Bildungsauftrag
Art. 3.

  1. Die Volksschule unterstützt die Eltern in der Erziehung des Kindes zu einem lebensbejahenden, tüchtigen und gemeinschaftsfähigen Menschen. Sie wird nach christlichen Grundsätzen geführt.
  2. Sie fördert die unterschiedlichen und vielfältigen Begabungen und die Gemütskräfte der Schülerin und des Schülers. Sie vermittelt die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten, öffnet den Zugang zu den verschiedenen Bereichen der Kultur und leitet zu selbständigem Denken und Handeln an.
  3. Sie erzieht die Schülerin und den Schüler nach den Grundsätzen von Demokratie, Freiheit und sozialer Gerechtigkeit im Rahmen des Rechtsstaates zu einem verantwortungsbewussten Menschen und Bürger.